Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der LeineEvents Veranstaltungsagentur Hannover
DJ CHRIZ
Inhaber: Christoffer Riemer
Hespenkamp 17a
30419 Hannover
Stand: 31.08.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Verträge und Leistungen von LeineEvents Veranstaltungsagentur Hannover, DJ CHRIZ, Inhaber Christoffer Riemer, nachfolgend „LeineEvents“ genannt.
Die Leistungen umfassen insbesondere DJ-Dienstleistungen, Ton- und Lichttechnik, Fotobox, Ambientebeleuchtung sowie weitere im Angebot vereinbarte Zusatzleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn LeineEvents ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Anfragen des Auftraggebers sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn LeineEvents ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung in Textform übermittelt und der Auftraggeber dieses Angebot in Textform annimmt (E-Mail genügt) oder die Anzahlung leistet.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und ergänzenden Absprachen in Textform.
Bei Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern über terminbezogene Dienstleistungen im Zusammenhang mit Veranstaltungen besteht regelmäßig kein Widerrufsrecht, soweit § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB Anwendung findet. Soweit im Einzelfall ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht, bleibt dieses unberührt.
3. Leistungen
LeineEvents erbringt die vereinbarten Leistungen professionell und nach bestem Wissen auf Grundlage der vorab besprochenen Informationen, Abläufe und Wünsche.
Die musikalische Gestaltung erfolgt unter Berücksichtigung des vereinbarten Rahmens, der Musikwünsche und der Stimmung der Veranstaltung. Eine Garantie für einzelne Titel, bestimmte Reihenfolgen oder die Reaktion der Gäste wird nicht übernommen. Verbindlich vereinbarte Programmpunkte, zum Beispiel Eröffnungstanz, Reden oder besondere Abläufe, werden berücksichtigt.
Die bereitgestellte Technik wird ausschließlich durch LeineEvents oder durch von LeineEvents eingewiesene Personen bedient. Eingriffe durch den Auftraggeber, Gäste oder Dritte sind ohne Zustimmung nicht gestattet.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot vereinbarten Preise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen, sofern die Kleinunternehmerregelung Anwendung findet.
Zusätzliche Leistungen, längere Spielzeiten, geänderte Aufbauorte, zusätzliche Technik oder sonstige Mehraufwände werden nur berechnet, wenn sie vereinbart wurden oder durch nachträgliche Änderungen des Auftraggebers entstehen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist die Vergütung unmittelbar nach Veranstaltungsende fällig. Die Zahlung erfolgt bar oder per Rechnung. Rechnungen sind, soweit nicht anders angegeben, innerhalb von 7 Tagen nach Zugang ohne Abzug zu zahlen.
LeineEvents ist berechtigt, zur Sicherung des Termins eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Wird eine fällige Anzahlung trotz Mahnung und angemessener Nachfrist nicht geleistet, ist LeineEvents zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Weitere gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.
5. Änderungen und Verlängerungen
Änderungen des Ablaufs, des Veranstaltungsortes, der Spielzeit oder der gebuchten Leistungen sind rechtzeitig abzustimmen.
Eine Verlängerung der Spielzeit am Veranstaltungstag erfolgt nur nach Absprache und Verfügbarkeit. Sie wird nach dem vereinbarten oder üblichen Stundensatz berechnet.
Nicht erhebliche Leistungsänderungen bleiben zulässig, wenn sie aus organisatorischen oder technischen Gründen erforderlich sind und den Gesamtcharakter der vereinbarten Leistung nicht beeinträchtigen.
6. Rücktritt und Stornierung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag in Textform zu stornieren. Maßgeblich ist der Zugang der Stornierung bei LeineEvents.
Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber werden, soweit nichts anderes vereinbart wurde, folgende Ausfallpauschalen fällig:
- bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Auftragssumme
- weniger als 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Auftragssumme
- weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Auftragssumme
- weniger als 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 90 % der vereinbarten Auftragssumme
Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass LeineEvents kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. LeineEvents bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden angerechnet.
Kosten für bereits verbindlich gebuchte Drittleistungen oder speziell für die Veranstaltung beschaffte Leistungen trägt der Auftraggeber, soweit diese nicht kostenfrei storniert werden können und dem Auftraggeber bekannt waren oder von ihm beauftragt wurden.
Eine Verschiebung des Veranstaltungstermins oder ein Wechsel des Veranstaltungsortes bedarf der Zustimmung von LeineEvents. Kommt keine Einigung zustande, gilt dies als Stornierung durch den Auftraggeber.
7. Ausfall durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige Gründe
Fällt der DJ aufgrund von Krankheit, Unfall oder sonstigen nicht vorhersehbaren Umständen aus, informiert LeineEvents den Auftraggeber unverzüglich und bemüht sich um geeigneten Ersatz.
Ein Ersatz-DJ wird nur eingesetzt, wenn dies nach Art der Veranstaltung zumutbar ist. Gebuchte Zusatzleistungen werden nur berechnet, soweit sie tatsächlich erbracht werden.
Gelingt keine Ersatzlösung und wird die Leistung dadurch nicht erbracht, entfällt der Vergütungsanspruch für die nicht erbrachten Leistungen. Bereits geleistete Zahlungen werden insoweit erstattet. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und der Haftungsregelung dieser AGB.
Bei höherer Gewalt, behördlichen Anordnungen, Naturereignissen, Stromausfall außerhalb des Einflussbereichs von LeineEvents oder vergleichbaren Umständen sind beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten befreit, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar ist.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt LeineEvents alle für die Durchführung erforderlichen Informationen rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Veranstaltungsort, Aufbauzeiten, Ansprechpartner vor Ort, Ablauf, Besonderheiten der Location und technische Rahmenbedingungen.
Der Auftraggeber sorgt für einen geeigneten Aufbauplatz, eine sichere Stromversorgung, freie Zugangswege sowie ausreichende Raumverfügbarkeit für Auf- und Abbau. Der Aufbauplatz muss trocken, sicher, tragfähig und vor Witterung geschützt sein. Bei Veranstaltungen im Freien ist ein geeigneter Wetterschutz erforderlich. Bei Temperaturen unter 15° Celsius ist eine Heizung zu stellen.
Eine Parkmöglichkeit in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes ist bereitzustellen. Anfallende Park-, Zufahrts- oder sonstige Gebühren trägt der Auftraggeber.
Für den DJ sind angemessene Getränke und eine Mahlzeit kostenfrei bereitzustellen, sofern während der Veranstaltung Catering oder eine vergleichbare Versorgung vorhanden ist. Ist dies nicht möglich, ist LeineEvents vorab zu informieren; in diesem Fall wird eine Verpflegungspauschale von 50 Euro berechnet.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass Gäste, Mitarbeitende oder Dritte die Technik nicht ohne Zustimmung bedienen, verändern oder beschädigen. Für Schäden an bereitgestellter Technik haftet der Auftraggeber, soweit diese durch ihn, seine Gäste, Mitarbeitenden oder von ihm beauftragte Dritte verursacht wurden und dies gesetzlich zulässig ist.
Der Auftraggeber ist für erforderliche Genehmigungen, behördliche Auflagen, Lärmschutzvorgaben und die Einhaltung der Vorgaben der Location verantwortlich. Soweit eine Veranstaltung GEMA-pflichtig ist, obliegt die Anmeldung und Zahlung der Gebühren dem Auftraggeber, sofern LeineEvents nicht ausdrücklich selbst als Veranstalter auftritt.
9. Fotobox und Zusatzleistungen
Soweit eine Fotobox oder weitere Zusatzleistungen gebucht werden, ergeben sich Umfang, Dauer und enthaltene Leistungen aus dem jeweiligen Angebot.
Die Fotobox und sonstige Miet- oder Leihgegenstände bleiben Eigentum von LeineEvents oder des jeweiligen Eigentümers. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die Geräte während der Veranstaltung pfleglich behandelt und vor Beschädigung, Diebstahl, Feuchtigkeit und unsachgemäßer Nutzung geschützt werden.
Bei Beschädigung, Verlust oder übermäßiger Verschmutzung trägt der Auftraggeber die erforderlichen Reparatur-, Reinigungs- oder Wiederbeschaffungskosten, soweit der Schaden aus seiner Sphäre stammt und dies gesetzlich zulässig ist.
10. Sicherheit und Leistungsunterbrechung
LeineEvents ist berechtigt, die Lautstärke anzupassen oder Leistungen vorübergehend zu unterbrechen, wenn dies aus Sicherheitsgründen, wegen Vorgaben der Location, behördlicher Anforderungen oder zum Schutz von Personen und Technik erforderlich ist.
Ist eine sichere Durchführung aufgrund ungeeigneter Räumlichkeiten, unsicherer Stromversorgung, fehlendem Wetterschutz, aggressivem Verhalten, Gefährdung von Personen oder vergleichbaren Umständen nicht möglich, ist LeineEvents berechtigt, den Aufbau oder die weitere Leistung zu verweigern. Der Vergütungsanspruch bleibt bestehen, soweit die Ursache aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers stammt; ersparte Aufwendungen werden angerechnet.
11. Haftung
LeineEvents haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet LeineEvents der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch zugunsten gesetzlicher Vertreter, Mitarbeitender und Erfüllungsgehilfen von LeineEvents.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist Hannover, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen aus Nachweisgründen in Textform erfolgen. Individualabreden bleiben hiervon unberührt.
